Archiv für 29. Januar 2010

Was tun bei Hornhautfremdkörper?

Freitag, 29. Januar 2010

• Beim Schleifen, Flexen oder Hantieren mit metallischem Werkzeug können durch Absplitterungen Fremdkörper an der Hornhautoberfläche einsprengen.
• Wichtig ist, diesen Fremdkörper durch eine Hornhautfräse sachgerecht zu entfernen.
Bei Eisenfremdkörpern entsteht innerhalb kürzester Zeit ein Rosthof, welcher zu einer Entzündung der Hornhaut führen kann.
Eine Entfernung des Fremdkörpers ohne Mikroskop sollte nicht erfolgen.
• Besonders gefährlich: Hammer-Meisel Verletzungen. Durch das Absprengen eines Metallteiles vom Meisel können Fremdkörper die Hornhaut durchschlagen und in das Auge gelangen. Diese müssen möglichst schnell operativ entfernt werden.

Artikel: Dr. med. Walter Mair

Bild: Hornhautfremdkörper aus Metall mit sogenanntem Rosthof


Quelle

Abrechenbarkeit im BG-Fall von sterilen Corneafräsen | Augenbohrern

Freitag, 29. Januar 2010

Die GOÄ § 10 Abs. 2 enthält eine abschließende Liste von Artikeln, die im BG-Fall nicht gesondert abgerechnet werden dürfen. Corneafräsen (Augenbohrer) werden auf dieser Ausschlussliste NICHT erwähnt:

GOÄ §10 – Ersatz von Auslagen – Abs. 2:
Nicht berechnet werden können die Kosten für…
1. Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial, Verbandspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge,
2. Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie,
3. Desinfektions- und Reinigungsmittel,
4. Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für folgende Einmalartikel: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmalspekula.

Im GOÄ-Ratgeber: Berechnungsfähige Auslagen (2) – Strittige Punkte heißt es :
„…Berechnungsfähig sind beispielsweise Materialien, die der Patient zur weiteren Anwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind (§ 10 Abs. 1 Ziffer 1). Hierunter können auch Instrumententeile verstanden werden, die tatsächlich mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind…“

Lieferant von sterilen Corneafräsen als Einmalartikel ist KOMET MEDICAL