Entweder hat diese Anzeige ein Auszubildender im ersten Lehrjahr bei der Firma Stegelmann erstellt (nein, das kann nicht sein – sorry) oder die Stegelmänner verarschen ihre Kunden jetzt ganz offensichtlich auf einer ganzen Seite in der LZ vom 25.01.2010.
Wenn man sich diese Anzeige anschaut, mag man meinen, “Mann” bekommt auf den Golf nun 19% Rabatt, weil ja zufällig der Mehrwersteuersatz zur Zeit 19% beträgt. Das Schild mit dem Gefälle von 19% bekräftigt diesen Eindruck noch. Und dann steht da son Quatsch wie “Rabatt = Mehrwertsteuer”. Mit welchem Recht entscheidet ein Lippischer Autohändler, dass er sich die Abgabe der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf einmal sparen kann und hieraus eine Verkaufsaktion macht. Gehört das zum Konjunkturpaket III?
Wenn “Mann” dann den Vertrag unterschreiben will, dann fällt auf, dass bei einem 30.000 € Golf (Brutto-Listenpreis) gerade einmal 4.789 € Rabatt abgezogen wurden. Das entspricht einem Nachlass von 15,96%.
“Hä? Ja aber… da steht doch 19%” …
“Lieber Kunde, da steht wir schenken ihnen die Mehrwertsteuer und die beträgt bei diesem Listenpreis 4.789 € – und der Mehrwertsteuersatz liegt doch aktuell bei 19%, oder?” …
“Äh, ja!” …
“Na also, und da steht auch “Rabatt gleich MWST“, also haben wir ihnen auf den Golf 19% Rabatt gegeben, ist doch logisch!” …
“Äh, ja klar, logn. War in Mathe schon immer ne Niete, sorry. Wo muss ich unterschreiben?”
Ihr lieben Stegelmänner, ihr seit eigentlich ein sauberer Laden, aber diese “Verarsche” verdient umfassende Aufklärung und ich hoffe, dass viele Leute diesen Artikel lesen, schmunzeln und dann zu euch kommen, um euch das Rechnen beizubringen. Oder kostet der 30.000 € Golf bei euch etwa 24.300 € (inkl. MWST) ? Egal, knapp 16% für so ein Auto sind auch schon Spitze.
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Schlagworte: 3, Detmold, Golf, Konjunkturpaket III, Lippe, Mehrwertsteuer, Neuwagen, Rabatt, Rabattschlacht, schenken, Stegelmann, Verarsche, Volkswagen


Ach ja die Stegelmänner.
Von denen kann ich auch ein Lied singen.
Hierzu ein Kommentar aus dem Web zu solchen Aktionen:
Quelle: http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=255
“Die Wettbewerbszentrale hat den Media Markt Oldenburg abmahnt. Dieser zeichnet für den Online-Auftritt unter http://www.mediamarkt.de verantwortlich. Dort war wohl ausdrücklich mit 16 Prozent Rabatt geworben worden. Der Verbraucher sei damit nach Angaben der Zentrale irregeführt worden, weil eine Preisreduzierung in Höhe des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes nur knapp 14 Prozent vom Bruttopreis ausmache. Der Anteil von 16 Prozent Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis erhoben, so dass sich ein kleiner Unterschied bei der Berechnung ergibt. Der Media Markt hat dem entgegengehalten, man habe tatsächlich 16 % abgezogen. Damit wäre der Vorwurf wohl vom Tisch auch wenn die Wettbewerbszentrale moniert, die Gegenseite müsse sich „widersprüchliche Werbeaussagen entgegenhalten lassen, die dem Gebot der Transparenz bei der Bewerbung von Rabatten widersprechen.”
Das mit dem sauberen Laden mag sicherlich auf die Räumlichkeiten zutreffen nicht jedoch auf den Umgang mit den Kunden. Wenn die Stegelmänner nicht ihr Gesicht verlieren wollen, kommen sie um die Gewährung des 19 %igen Nachlass nicht herum.