Archiv für Januar 2010

Was tun bei Hornhautfremdkörper?

Freitag, 29. Januar 2010

• Beim Schleifen, Flexen oder Hantieren mit metallischem Werkzeug können durch Absplitterungen Fremdkörper an der Hornhautoberfläche einsprengen.
• Wichtig ist, diesen Fremdkörper durch eine Hornhautfräse sachgerecht zu entfernen.
Bei Eisenfremdkörpern entsteht innerhalb kürzester Zeit ein Rosthof, welcher zu einer Entzündung der Hornhaut führen kann.
Eine Entfernung des Fremdkörpers ohne Mikroskop sollte nicht erfolgen.
• Besonders gefährlich: Hammer-Meisel Verletzungen. Durch das Absprengen eines Metallteiles vom Meisel können Fremdkörper die Hornhaut durchschlagen und in das Auge gelangen. Diese müssen möglichst schnell operativ entfernt werden.

Artikel: Dr. med. Walter Mair

Bild: Hornhautfremdkörper aus Metall mit sogenanntem Rosthof


Quelle

Abrechenbarkeit im BG-Fall von sterilen Corneafräsen | Augenbohrern

Freitag, 29. Januar 2010

Die GOÄ § 10 Abs. 2 enthält eine abschließende Liste von Artikeln, die im BG-Fall nicht gesondert abgerechnet werden dürfen. Corneafräsen (Augenbohrer) werden auf dieser Ausschlussliste NICHT erwähnt:

GOÄ §10 – Ersatz von Auslagen – Abs. 2:
Nicht berechnet werden können die Kosten für…
1. Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial, Verbandspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge,
2. Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie,
3. Desinfektions- und Reinigungsmittel,
4. Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für folgende Einmalartikel: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmalspekula.

Im GOÄ-Ratgeber: Berechnungsfähige Auslagen (2) – Strittige Punkte heißt es :
„…Berechnungsfähig sind beispielsweise Materialien, die der Patient zur weiteren Anwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind (§ 10 Abs. 1 Ziffer 1). Hierunter können auch Instrumententeile verstanden werden, die tatsächlich mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind…“

Lieferant von sterilen Corneafräsen als Einmalartikel ist KOMET MEDICAL

Medizintechnik: Original- oder Fremdzubehör

Samstag, 23. Januar 2010

klick:

 

Corneafräser | Augenbohrer von KOMET MEDICAL

Donnerstag, 21. Januar 2010

Mehr Komfort und Sicherheit in der Augenarztpraxis bzw. in der Ophthalmologie: Sterile Einweg-Hornhautfräsen sind erstmalig auf dem Markt verfügbar. Im Vergleich zu herkömmlichen Fräsen minimieren sie den Aufwand in der Praxis, da die aufwändige Aufbereitung nach Anwendung entfällt. Zudem reduzieren sie die Krankheitsübertragung von Mensch zu Mensch und erhöhen damit die Sicherheit der Patienten.

Einweg-Hornhautfräsen heißt: Fräsen in steriler Einzelverpackung, die jeweils sofort einsetzbar und gleich nach der Anwendung zu entsorgen sind. Bei einer Verpackungseinheit von 20 Stück ist 20 Mal ein frisches Instrument im Instrumentenschrank verfügbar. Das Praxispersonal gewinnt Sicherheit und spart Aufwand: Die Aufbereitung in den Augenarztpraxen entfällt und somit auch jegliche Dokumentation zur Aufbereitung.

Die Hornhautfräsen passen in die gängigen Antriebe (z.B. von Hübel). Der Augenarzt muss sich daher nicht umgewöhnen, sondern kann die neuen steril verpackten Hornhautfräsen direkt einspannen und den nächsten Fall bearbeiten.

Auch technisch sind die Instrumente auf dem neuesten Stand: Sie wurden konstruktiv den Gegebenheiten des Auges angepasst, um optimale Ergebnisse bei der Entfernung des Rosthofes zu erzielen.

Bezugsquelle: KOMET MEDICAL | Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG | www.kometmedical.de – Telefon +49 (0) 5261 701 400 – Email: ophthalmologie@brasseler.de

Indikation:
Fremdkörper/ Erosionen
Fremdkörper auf Horn- und Bindehaut sowie unter dem Oberlid sind relativ häufig. Manchmal lassen Sie sich sehr einfach entfernen, manchmal aber sind sie heiss auf das Auge geflogen und haben sich eingebrannt (man sieht dann oft einen sogenannten «Rosthof»). Solche Fremdkörper lassen sich nicht herausspülen oder durch Reiben entfernen! Man muss zu einem Spezialisten, der die Hornhaut unempfindlich machen kann und den Fremdkörper entfernt, bzw. ausbohrt.
Ist es gelungen, den Fremdkörper zu entfernen, so sehen Sie an dessen Stelle eine kleine Mulde, die oberflächliche Verletzung eben.

Quelle: hier